2018-10-16: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2018. Geschäftsanschrift: Jahnstr. 13, 82069 Schäftlarn-Hohenschäftlarn. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Sponsoring-, Marketing- und Ingenieurleistungen, Unternehmensberatung, Durchführung von Werbung und Veranstaltungen, Entwicklung und Einsatz von Rennfahrzeugen sowie Fahrzeughandel und Fahrzeug- und Locationvermietung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hessel, Marc Andreas Dirk, Schäftlarn, *10.05.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2019-01-29: Die Gesellschaft hat am 24.01.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Automotive Consult Limited mit dem Sitz in Birmingham / England (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 7889501) eingereicht. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehenhinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung die folgenden Rechte zu ( § 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a) Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Automotive Consult Deutschland GmbH) können gemäß §122 a Abs. 2 i.V.m. §22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung derEintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts München ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Automotive Consult Deutschland GmbH unter deren Geschäftsanschrift in 82069 Hohenschäftlarn, Jahnstraße 13, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oderGesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheitdarstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. JeglicherVermögenswert, z. B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einerDienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis imHinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruchbesteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigungaus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihremSchutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistungzu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dassseitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungenmöglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden AutomotiveConsult Deutschland GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b) Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Automotive Consult Limited)kann gemäß Reg. 11 und 14 The Companies (Cross-Border Mergers) Regulations 2007 (im Folgenden kurz CCBMR) die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat erdieses Verlangen gegenüber dem High Ccurt, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger.Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seinerForderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft.Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubigerin der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c) Rechte der MinderheitsgesellschafterWeder bei der Automotive Consult Limited noch bei der Automotive ConsultDeutschland GmbH existieren Minderheitsgesellschafter, so dass Angaben überdie Ausübung von deren Rechten entfallen.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechtekönnen jederzeit bei der Automotive Consult Deutschland GmbH, Herrn Marc Hessel, unterder Geschäftsadresse in 82069 Hohenschäftlarn, Jahnstraße 13, kostenlos angefordert werden.
2019-07-23: Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Automotive Consult Limited mit dem Sitz in Birmingham / Vereinigtes Königreich und die Änderung des § 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Automotive Consult Limited mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich (Companies House No. 07889501) ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 30.01.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2019-09-20: Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Automotive Consult GmbH.