2020-08-17: Firma: Autopartners eG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Gegenstand: a) Der Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, Baumaschinen, Booten und Flugzeugen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sowie die Vermietung von Kraftfahrzeugen aller Art.
b) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben.
c) Die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebs von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der damit verbundenen Projektierungs- und Steuerungsaufgaben.
d) Die Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Erbringung von sozialen und kulturellen Nebenleistungen als Teil eines gesamtwirtschaftlichen Leistungspaketes, die Steigerung der Lebensqualität, die Schaffung gemeinsamer Werte zur physischen und psychischen Sicherheit sowie Förderung der Existenzsicherung der Mitglieder unter Berücksichtigung der sozialen Wertschöpfung und ökonomischen Stabilisierung der Mitgliederhaushalte. Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen. Vorstand: 1.
Caccece, Luisa, *17.08.1977, Hergensweiler; Rechtsform: Eingetragene Genossenschaft; Die Satzung ist errichtet am 10.07.2020. Die Satzung ist am 14.08.2020 geändert in § 4 (Generalversammlung). Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Autopartners GmbH mit Sitz in Lindau (Amtsgericht Kempten (Allgäu), HRB 8481) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.07.2020.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.