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Autopfand- und Leihhaus Neumünster GmbH

Autopfandleihe-Nord, Bargeld, Diskret..., Pfandleihe, Folienwerkstatt, Barkredit, Headbar
Adresse / Anfahrt
Stoverweg 40
24536 Neumünster
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-14:
Gegenstand: Vergabe von Pfandkrediten, ferner Vornahme und Ausführung aller Geschäfte und Handlungen, soweit sie zur Erreichung des Geschäftszweckes als dienlich erscheinen oder die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Kapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer:; 1. Krüger, Sven, *30.07.1967, Großenaspe; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer:; 2. Zielke, Markus, *19.06.1965, Neumünster; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 22.04.2008;18.06.2008 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Autopfandleihe-Nord.de Markus Zielke und Sven Krüger oHG mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRA 5687 KI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 22.04.2008;18.06.2008..

2010-05-27:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Pfandkredit-Nord GmbH mit Sitz in Neumünster (Amtsgericht Kiel, HRB 1963 NM) als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..

2010-06-08:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 02.06.2010 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Kiel, HRB 1963 NM) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen..