2013-12-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2013. Geschäftsanschrift: Blaubeurer Straße 69 a, 89077 Ulm . Gegenstand: Die Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie der Handel mit Kraftfahrzeugen, Kfz-Ersatzteilen und Kfz-Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Geschäftsführer: Hargesheimer, Udo Michael, Illerkirchberg, *14.09.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-09-02: Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Hargesheimer, Udo Michael, Illerkirchberg, *14.09.1968 als Inhaber der Firma "Udo Hargesheimer Kfz-Meisterbetrieb e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 724128) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Hargesheimer, Udo Michael, Illerkirchberg, *14.09.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Hargesheimer, Udo Michael, Illerkirchberg, *14.09.1968 hat als Inhaber der Firma "Udo Hargesheimer Kfz-Meisterbetrieb e.K.", Ulm (Amtsgericht Ulm HRA 724128) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2014 und des Versammlungsbeschlusses vom 20.08.2014 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.