2015-01-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2014. Geschäftsanschrift: Kaunitzer Straße 340, 33758 Schloß Holte-Stukenbrock. Gegenstand: Die Reparatur von Kraftfahrzeugen sowie der Autohandel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Die Gesellschaft darf alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Özen, Ali, Schloß Holte-Stukenbrock, *22.10.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der Einzelfirma Fahrzeugtechnik Liemke Inh. Ali Özen e.K. in Schloß Holte-Stukenbrock (AG Bielefeld HRA 15899) beschlossen. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR.
2016-01-06: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 06.08.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 06.08.2015 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Özen, Ali, Schloß Holte-Stukenbrock, * 22.10.1980 unter der Firma Fahrzeugtechnik Liemke Inh. Ali Özen e.K. in Schloß Holte-Stukenbrock betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-01-18: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.01.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.