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Autowelt Schuler MSS GmbH

Autohändler
Adresse / Anfahrt
Margarethe-Scherb-Straße 50
78052 Villingen-Schwenningen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2010-11-12:
Mit der "Autowelt Schuler Horgen GmbH", Zimmern ob Rottweil (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 470290) wurde am 29.10.2010 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlungen am selben Tag zugestimmt haben.

2011-01-03:
Firma von Amts wegen berichtigt in: Autowelt Schuler MSS GmbH.

2011-01-03:
Firma geändert; nun: Autowelt Schuler MMS GmbH. Nachname geändert (bisher: Glatz); nun Einzelprokura: Reuß, Carina, geb. Glatz, Bad Dürrheim, *12.11.1980.

2013-10-28:
Der zwischen der Gesellschaft und der "Autowelt Schuler Horgen GmbH", Zimmern ob Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 470290) am 29.10.2010 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammlungen haben der Änderung am selben Tag zugestimmt.

2015-09-17:
Nicht mehr Geschäftsführer: Glatz, Jutta, Zimmern ob Rottweil, *05.11.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Reuß, Carina, Bad Dürrheim, *12.11.1980, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Reuß, Carina, geb. Glatz, Bad Dürrheim, *12.11.1980.

2022-03-16:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.01.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.01.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Autowelt Schuler Horgen GmbH", Zimmern ob Rottweil (Amtsgericht Stuttgart HRB 470290) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-03-24:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 23.03.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.