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Autozentrum Staudt Kfz-Meister Stefan Selbach GmbH

Klimaanlagen-Check, Plakettenservice, Glasschäden..., Garantie-Erhalt, Neuwagen ☎️, Inspektionen, Autowerkstatt für Wirges, Ihr Fahrzeit, Kratzer und Lackschäden, Sofortreparatur
Adresse / Anfahrt
Erbsengarten 27
56424 Staudt
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-04-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.2020. Geschäftsanschrift: Erbsengarten 27, 56424 Staudt. Der Betrieb einer Kraftfahrzeugwerkstätte, Handel, Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen und anderer elektro- und verbrennungsmotorbetriebenen Maschinen, Einzelhandel von Kraftfahrzeugteilen und Zubehör. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Selbach, Stefan, Staudt, *15.11.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Selbach, Stefan, Staudt, *15.11.1967 unter der Firma Autozentrum Staudt Inh. Stefan Selbach e.K. in Staudt (Amtsgericht Montabaur, HRA 22400) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 25.02.2020 und Ergänzung vom 07.04.2020. Die Ausgliederung ist wirksam mit der zeitgleich erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.