2009-03-31: Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.12.2008. Geschäftsanschrift: Schillerstrasse 1, 55411 Bingen am Rhein. Gegenstand: Die wirtschaftliche und technische sowie die strategische Beratung von Unternehmen, die Beratung des Managements, die Durchführung von rechnergestützten Dienstleistungen, die Entwicklung und der Vertrieb von Software und Dienstleistungen, ferner das Coaching von Mitarbeitern sowie Führungspersonen und die Schulung und Betreuung für den Einsatz von Methoden und EDV Systemen. Die Gesellschaft erbringt diese Leistungen auch durch Übernahme von ausgelagerten operativen Tätigkeiten (Outsourcing) sowie von Management-Tätigkeiten auf Zeit. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Bossing, Thorsten, Sponheim, *08.10.1973; Khashabian, Bijan, Berlin, *05.12.1968; Ruschmeyer, Patrick, Tübingen, *06.02.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-11-29: Nicht mehr Vorstand: Ruschmeyer, Patrick, Hamburg, *06.02.1972.
2014-08-14: Bestellt als Vorstand: Pfeifle, Sebastian, Berlin, *16.04.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-10-10: Nicht mehr Vorstand: Pfeifle, Sebastian, Berlin, *16.04.1967.
2018-10-18: Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Mainz eingereicht.
2019-05-10: Dem Registergericht ist ein Vertrag vom 03.05.2019 über die geplante Verschmelzung der AVANTALION Technology Cosulting GmbH mit der Avantalion Consulting Group AG (übernehmender Rechtsträger) eingereicht worden.
2019-09-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2019 mit der AVANTALION Technology Consulting GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-05-19: Die Hauptversammlung vom 26.04.2021 hat die Änderung der Satzung in § 10 beschlossen. Nach Wohnortänderung weiterhin Vorstand: Bossing, Thorsten, Sponheim, *08.10.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-06-22: Die Gesellschaft hat eine geänderte Liste der Aufsichtsratsmitglieder zum Handelsregister Mainz eingereicht.
2022-07-21: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Hauptversammlungsbeschlusses vom 28.06.2022 im Wege des Formwechsels in die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma Consilion Invest GmbH mit Sitz in Bingen am Rhein umgewandelt. Der Formwechsel ist mit zeitgleicher Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform wirksam geworden. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.