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Avoria GmbH

Geschäft für E-Zigaretten, Basen und Liquids, E-Liquids..., HACCP, Live-Chat, Longfills, QM, Bleibe, Meta-Produkten, Herstelller
Adresse / Anfahrt
Stuttgarter Straße 39
90574 Roßtal
3x Adresse:

Königsworther Straße 6
30167 Hannover


Brunnengasse 19
90402 Nürnberg


Schrannenstraße 16
85049 Ingolstadt


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13 Ansprechpartner/Personen
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mind. 13 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-04-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.10.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 20.03.2018 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Nürnberg, Amtsgericht Nürnberg HRB 27998) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Straße 39, 90574 Roßtal. Gegenstand des Unternehmens: der Online-, Einzel- und Großhandel sowie der Im- und Export von elektrischen Konsumgütern und Textilien sowie Haushalts- und Büroartikeln. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Produktion, die Herstellung und der An- und Verkauf von Flüssigkeiten / Liquids sowie die Herstellung und der Verkauf von Shishatabak. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Özer, Tolga, Oberasbach, *25.04.1988, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-02-05:
Die Vape Industries GmbH mit dem Sitz in Hagen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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