2007-05-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.03.2007 mit Änderung vom 09.05.2007. Gegenstand: Bau von Teichen, Schwimmbädern, Gartenanlagen und Dachbegrünungen einschließlich Planung und Baubetreuung, die Erbringung sämtlicher Leistungen im Bereich Abdichtungstechnik, insbesondere bei Schwimmteichen - und bädern, Trinkwasserbehälter, Wasserbecken und Flachdächern sowie im Bereich Umweltschutz, namentlich Renaturalisierungsmaßnahmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Dieterich, Axel, Konstanz, *28.07.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-02-04: Die Gesellschafterversammlung vom 30.01.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 5 (Geschäftsführung und Vertretung) und 6 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 500,00 EUR auf 25.500,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.500,00 EUR. Der Einzelkaufmann Dieterich, Axel, Konstanz, *28.07.1965 hat als Inhaber der Firma "Teichbau Axel Dieterich e.K.", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700874) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.01.2008 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.01.2008 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-02-11: Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Teichbau Axel Dieterich e.K.", Konstanz (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 700874) am 05.02.2008 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.