2018-07-04: (Gegenstand des Unternehmens ist die Wartung, Instandsetzung und Reparatur von Biogasanlagen und Landmaschinen sowie die Durchführung von Schlosserarbeiten und der Verkauf und Vertrieb von sämtlichen damit im Zusammenhang stehenden Produkten sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen. Die Gesellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Wasserfeld 8, 27389 Fintel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Axel Hagemeier Geschäftsführungs GmbH, Fintel (Amtsgericht Walsrode HRB 203661).
2018-08-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 und der Zustimmung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2018 das von dem Einzelkaufmann Hagemeier, Axel, Fintel, 03.09.1966 unter der Firma Mobile Werkstatt Hagemeier e. K. mit Niederlassung in Fintel betriebene Unternehmen als Gesamtheit - mit Ausnahme der in der notariellen Urkunde des Notars Volker Schernikau, Schneverdingen, UR - Nr. 536/2018 vom 17.08.2018 unter Abschnitt Ziffer I 4a bis 4c aufgeführten Grundbesitz nebst dazugehörige Verbindlichkeiten - im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.