2010-12-10: Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Geschäftsjahr), 6 (Geschäftsführer), 7 (Gesellschafterversammlung) und 9 (Bekanntmachungen) beschlossen. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.
2016-12-05: Nicht mehr Geschäftsführer: van Neck, Joost, Emmerich am Rhein, *24.03.1942. Bestellt als Geschäftsführer: Honing, Ronnie, Amsterdam / Niederlande, *15.09.1969; Litjens, Ivo Hermanus Maria, Huissen / Niederlande, *09.02.1959; van der Schaft, Peter Hans, ´s-Hertogenbosch / Niederlande, *02.04.1958, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.