2006-11-07: B+S Borchert & Sandmeier Printservice GmbH & Co. KG, Hamburg (Fruchtallee 17, 20259 Hamburg, Vermittlung von Druckaufträgen, Beratung, Projektmanagement und Druckservice). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und dessen Geschäftsführer können befugt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: B+S Borchert & Sandmeier Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (Hamburg HRB 98228), Die persönlich haftenden Gesellschafterin und deren Geschäftsführer sind befugt , im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der B+S Borchert & Sandmeier Printservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (AG Hamburg HRB 71719) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.08.2006. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-01-17: Neue Firma: B+S Printservice GmbH & Co. KG. Nach Umfirmierung Persönlich haftender Gesellschafter: B+S Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 98228), Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-03-02: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 22.02.2012 mit der B+S Mailmanagement GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRA 105 101) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am 01.03.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.