2012-06-04: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.05.2012. Geschäftsanschrift: Föhrentalstraße 7, 79286 Glottertal. Gegenstand: Entwicklung, Verwaltung und Geschäftsführung von Projekten aller Art mit Bürgerbeteiligung, insbesondere von Projekten zur Erzeugung und Verkauf von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Wasserkraft, Biomasse und sonstigen umweltfreundlichen Quellen), sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Drayer, Johannes Peter, Glottertal, *27.12.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-17: Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteil, Nennbetrag) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "BlueStone Management GmbH", Glottertal (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 5428) um 25.600,00 EUR auf 50.600,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.600,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BlueStone Management GmbH", Glottertal (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 5428) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.