2015-08-18: Kommanditgesellschaft. Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Bäcker Hansen Verwaltungsgesellschaft mbH, Wrixum/Föhr (Amtsgericht Flensburg, HRB 11195 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
2016-07-29: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger gemäß Vertrag vom 31.05.2016 sowie Änderung vom 14.07.2016 und Gesellschafterbeschluss vom 31.05.2016 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme einen Teil des Vermögens des Einzelunternehmens Bäcker Hansen e.K., Inhaber Volker Hansen (HRA 8649 FL, übertragender Rechtsträger) übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-11-16: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend Eintragung Nr. 2 Spalte 5b) ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger gemäß Vertrag vom 31.05.2016 sowie Änderung vom 14.07.2016 und Gesellschafterbeschluss vom 31.05.2016 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme einen Teil des Vermögens des Einzelunternehmens Bäcker Hans e.K., Inhaber Volker Hansen (HRA 8568 FL, übertragender Rechtsträger) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung am 22.07.2016 in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.