Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bäckerei & Konditorei Hatscher GmbH & Co.KG

Datenverarbeitung, Handwerksbäckerei, Traditionsbewusste..., Schnellbewerbung, Schnupperpraktikum, Brote, Backkunst mit Geschmack, Traditions-Backwaren
Adresse / Anfahrt
An der Reutereiche 2
17153 Stavenhagen , Reuterstadt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-08-27:
(Herstellung von Back- und Konditoreiwaren verschiedener Imbissprodukte sowie der Handel mit Backwaren, Lebensmitteln und Nonfood-Produnkten. Erbringung jeglicher damit zusammenhängender Dienstleistungen, auch das Betreiben von Imbissbetrieben und gastronomischen Einrichtungen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: An der Reutereiche 2, 17153 Stavenhagen. Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter bestellt, vertritt jeder von ihnen die Gesellschaft gemeinsam mit einem weiteren persönlich haftenden Gesellschafter oder gemeinsam mit einem Prokuristen. Persönlich haftender Gesellschafter: Hatscher Verwaltungs GmbH, Stavenhagen (Amtsgericht Neubrandenburg HRB 7798), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Bäckerei & Konditorei Hatscher GmbH, Stavenhagen (AG Neubrandenburg HRB 6661) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.06.2012. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.