2011-08-11: (der Betrieb einer Bäckerei.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Dreherstraße 34, 42899 Remscheid. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und einem persönlich haftenden Gesellschafter sind die persönlich haftenden Gesellschafter von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Persönlich haftender Gesellschafter: Beckmann Verwaltungs GmbH, Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRB 23685), Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Beckmann Verwaltungs GmbH, ist diese von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
2011-09-01: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 das Unternehmen der Bäckerei Beckmann e.K. mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRA 23276) aus dem Vermögen des Inhabers als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-08: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 das Unternehmen der Bäckerei Beckmann e.K. mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal HRA 23276) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.