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Bäckerei Ebbing GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Dreischkamp 13
48653 Coesfeld
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-08-10:
Bäckerei Ebbing GmbH & Co. KG, Coesfeld (Dreischkamp 13, 48653 Coesfeld, Herstellung und der Vertrieb von Back- und Konditorwaren.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Wenn der persönlich haftende Gesellschafter eine GmbH ist, sind die GmbH und ihre Geschäftsführer jeweils berechtigt, im Namen der Kommanditgesellschaft ein Rechtsgeschäft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Claudia Ebbing Verwaltungs-GmbH, Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld HRB 5518).

2007-08-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.07.2007 wirksam geworden.

2007-08-09:
Bäckerei Ebbing GmbH & Co. KG, Coesfeld (Dreischkamp 13, 48653 Coesfeld, Herstellung von Back- und Konditoreiwaren). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 11.12.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 11.12.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Ebbing, Wilhelm, Coesfeld, *19.02.1953 unter der Firma Willy Ebbing in Coesfeld (Amtsgericht Coesfeld HRA 1438) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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