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Bäckerei Keck GmbH & Co. KG

Landwirtschaft, Gewissen, ThemeGrill..., Backstube, Backmittel, Verkaufsfläche, RECUP, Aufhofen, Schemmerberg, Verbindungsdaten
Adresse / Anfahrt
Alte Biberacher Straße 13
88433 Schemmerhofen
3x Adresse:

Biberacher Straße 11
88471 Laupheim


Kronenstraße 22
88437 Maselheim


Riedlinger Straße 20
88400 Biberach an der Riß


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3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-25:
(Die Herstellung sowie der Vertrieb von Backwaren aller Art.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Alte Biberacher Straße 13, 88433 Schemmerhofen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Keck Verwaltungs GmbH, Schemmerhofen (Ulm HRB 726000), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-07-12:
Registerstelle von Amts wegen berichtigt bei: Persönlich haftender Gesellschafter: Keck Verwaltungs GmbH, Schemmerhofen (Amtsgericht Ulm HRB 726000), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Keck, Wilhelm, Schemmerhofen, *29.08.1946 hat als Inhaber der Firma "Wilhelm Keck Bäckerei und Lebensmittel e.K.", Schemmerhofen (Amtsgericht Ulm HRA 722541) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 18.05.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom 18.05.2011 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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