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Bäckerei Schellhaas GmbH & Co. KG

Reinheitsgebot, Großkundenservice, Grundsortiment..., Produktbereiche, Kto-Nr, Produktvielfalt, Fachgeschäfte, Backshops, Kühlkommission
Adresse / Anfahrt
Marktstraße 50
64401 Groß-Bieberau
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-30:
Bäckerei Schellhaas GmbH & Co. KG, Groß-Bieberau (Marktstraße 50, 64401 Groß-Bieberau, Die Herstellung und der Handel mit Backwaren, der Betrieb eines Hotels und eines Cafés.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Die Backstubb Verwaltungsgesellschaft mbH, Groß-Bieberau (Darmstadt B 33903). Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Bäckerei Schellhaas GmbH mit dem Sitz in Groß-Bieberau (Amtsgericht Darmstadt, HRB 32028). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-11-16:
Geschäftsanschrift: Marktstraße 50, 64401 Groß-Bieberau. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Die Backstubb GmbH & Co. KG mit Sitz in Groß-Bieberau (Amtsgericht Darmstadt, HRA 32387) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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