Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bäckerei Schmitz GmbH & Co. KG

Cafe, Cafeteria
Adresse / Anfahrt
Schlavenhorst 19
46395 Bocholt
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2005-06-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 29.12.2004 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.12.2004 mit der Bäckerei Schmitz GmbH & Co. KG mit Sitz in Bocholt (Amtsgericht Coesfeld HRA 4959) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2005-07-28:
Neue Firma: Bäckerei Schmitz GmbH & Co. KG.

2016-09-01:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.08.2016 und der Ergänzung vom 22.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schmitz, Hans-Dieter, Bocholt, *09.08.1966 unter der Firma Werther Backhaus e.K. in Bocholt betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.