2006-03-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.02.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.02.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.02.2006 mit der Ulrike Geiping Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld HRB 7199) verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.