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Bäckerei-Konditorei Behrens-Meyer GmbH
49681 GarrelDE
4x Adresse:
Hauptstraße 484
26689 Apen
Hauptstraße 206
26689 Apen
Wildeshauser Straße 6
26197 Großenkneten
Altenoyther Straße 37
26169 Friesoythe
Hauptstraße 484
26689 Apen
Hauptstraße 206
26689 Apen
Wildeshauser Straße 6
26197 Großenkneten
Altenoyther Straße 37
26169 Friesoythe
mind. 3 Mitarbeiter
18x HR-Bekanntmachungen:
2009-06-24:
Geschäftsanschrift: Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer eins GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203446) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer zwei GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203447) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer drei GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203448) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer vier GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203449) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer fünf GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203450) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer sechs GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203451) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-02-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2018 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Abs. 1 beschlossen.
2018-04-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2018 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Abs. 1 beschlossen.
2021-12-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Hinxlage, Laurentius, Garrel, *04.04.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hinxlage, Laurentius, Garrel, *04.04.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Framme, Heinz-Dieter, Bösel, *19.06.1966.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen vier GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen fünf GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen eins GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen drei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer zwei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer vier GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer sieben GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer sechs GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer fünf GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer eins GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer drei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer acht GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen zwei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-04-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen sechs GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2009-06-24:
Geschäftsanschrift: Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer eins GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203446) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer zwei GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203447) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer drei GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203448) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer vier GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203449) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer fünf GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203450) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 19.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.08.2008 Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Behrens-Meyer sechs GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 203451) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-02-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.01.2018 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Abs. 1 beschlossen.
2018-04-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2018 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 13 Abs. 1 beschlossen.
2021-12-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Hinxlage, Laurentius, Garrel, *04.04.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hinxlage, Laurentius, Garrel, *04.04.1962. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Framme, Heinz-Dieter, Bösel, *19.06.1966.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen vier GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen fünf GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen eins GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen drei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer zwei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer vier GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer sieben GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer sechs GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer fünf GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer eins GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer drei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Behrens-Meyer acht GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Generalversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen zwei GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-04-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Tantzen sechs GmbH mit Sitz in Garrel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.