2013-06-26: Die Bäckerei Kuhn GmbH mit dem Sitz in Holzkirchen (Amtsgericht München, HRB 168747) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2013 und dem Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-04-10: Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen des Inhabers mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kuhn, Cornelia, Holzkirchen, *04.10.1970.