2012-01-16: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2011 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Schuhen aller Art insbesondere Bequemschuhen unter den Marken "BÄR" und "Nimbletoes". Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Bär, Christian, Ludwigsburg, *21.04.1943, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von, sowie der Handel mit Schuhen aller Art, insbesondere Bequemschuhen unter den Marken "BÄR" und "Joe Nimble"; das Direktmarketing, die Mediaplanung, die Anzeigendisposition und die Erbringung von sonstigen Leistungen im Werbebereich. Nicht mehr Geschäftsführer: Bär, Christian, Ludwigsburg, *21.04.1943.
2017-04-10: Die Gesellschafterversammlung vom 22.03.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gegenstand geändert; nun: die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von, sowie der Handel mit Schuhen aller Art, insbesondere Bequemschuhen unter den Marken "BÄR" und "Joe Nimble". Ferner das Direktmarketing, die Mediaplanung, die Anzeigendisposition und die Erbringung von sonstigen Leistungen im Werbebereich. Bestellt als Geschäftsführer: Ruf, Werner, Sachsenheim, *01.12.1962, einzelvertretungsberechtigt.
2018-12-20: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen.
2022-05-02: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.03.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.03.2022 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "myFoot UG ", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRB 772108) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.