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Bässler Fenstersysteme GmbH

Rollläden, Schnäppchenfenster, Verstanden..., Fliegengitter, Pflegeanleitungen, Lagerfenster, Klappläden
Adresse / Anfahrt
Kalinnastraße 4
89415 Lauingen (Donau)
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-12-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.11.2020. Geschäftsanschrift: Kalinnastraße 4, 89415 Lauingen . Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, der Verkauf und die Montage von Fenstern, Rollläden, Fliegengittern, Jalousien und weiterem Sonnenschutz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bäßler, Roland, Lauingen , *01.08.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bäßler-Stöcklein, Sylvia, Lauingen , *23.11.1964.

2021-01-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zur Durchführung der Aufspaltung des Teilbetriebs "Herstellung" und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung zum Zwecke der Übernahme des aufzunehmenden Teilbetriebs wird erst mit Eintragung der Aufspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Aufspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 29.12.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 und Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von demselben Tag Teile des Vermögens (Teilbetrieb Herstellung) von der Bässler GmbH mit dem Sitz in Göppingen (Amtsgericht Ulm HRB 530609) übernommen. Die Aufspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-16:
Die Aufspaltung wurde am 13.01.2021 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Ulm HRB 530609).