Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Böhm Consulting & Engineering e.K. Klaus Böhm

Alleingeschäftsführer, ZeitManager Kommen, Meine Vita..., Marktforschung, Medizintechnik, Finanzbuchhaltung
Adresse / Anfahrt
Zeppelinstraße 53
91052 Erlangen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-01-03:
(Erbringung von Ingenieurdienstleistungen und Beratungsdienstleistungen im medizinischen Bereich, insbesondere für medizinische Praxen, Unternehmen und Einrichtungen und deren Zusammenschlüssen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 53, 91052 Erlangen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Klaus Böhm Verwaltungs-GmbH, Erlangen (Amtsgericht Fürth HRB 13303), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-02-09:
Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Böhm Consulting & Engineering e.K. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Klaus Böhm Verwaltungs-GmbH, Erlangen . Geändert, nun: Inhaber: Böhm, Klaus, Erlangen, *28.03.1956. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

2017-09-12:
Die Klaus Böhm Verwaltungs-GmbH mit dem Sitz in Erlangen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters - und zwar zum Betriebsvermögen des vorliegenden Einzelunternehmens - verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.