2018-07-09: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Böhrer Baumaschinen Verwaltungs GmbH", Weilheim an der Teck (Amtsgericht Stuttgart HRB 231947) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Böhrer Baumaschinen Verwaltungs GmbH", Hockenheim (Amtsgericht Mannheim HRB 722001) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Böhrer Verwaltungs GmbH", Kitzingen (Amtsgericht Würzburg HRB 12737) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an den Verschmelzungen beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-07-16: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BBM Böhrer GmbH", Walldürn (Amtsgericht Mannheim HRB 710659) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-14: Rechtsformzusatz nach Art. 38 EGHGB ergänzt; Firma somit nun: Böhrer Baumaschinen GmbH & Co. KG. Bisherige Firma "Böhrer Baumaschinen-Verwaltungs-GmbH" geändert, personenbezogene Daten daher berichtigt bei Persönlich haftender Gesellschafter: Böhrer Beteiligungs-GmbH, Walldürn . Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.06.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Böhrer Vertriebs und Service GmbH", Erlensee (Amtsgericht Hanau, HRB 94960) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2020-02-11: Änderung der Geschäftsanschrift: Buchener Straße 16 g, 74731 Walldürn.