Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Bürger Metallbearbeitung GmbH & Co. KG

Gleitschleifzentrum, Kugelpolieren, Gleitschleifen..., Sandstrahlen, WEBADRESSEN, VERWENDET
Adresse / Anfahrt
Stahlstraße 11
42551 Velbert
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-16:
(Der Betrieb einer Metallbearbeitung, Schleiferei, Gleitschleifanlagen, Kugelpolieren.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Stahlstraße 11, 42551 Velbert. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Bürger Verwaltungs GmbH, Velbert (Amtsgericht Wuppertal HRB 29184), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag das Vermögen der Hans Werner Bürger Metallbearbeitung e.K. Inhaberin: Monika Bürger mit Sitz in Velbert (Amtsgericht Wuppertal, HRA 24518) gemäß des Ausgliederungsvertrages ( UR -Nr. 1227/2018 ) des Notars C. Stiefel, Wuppertal, - mit Ausnahme des im Sonderbetriebsvermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens befindlichen Betriebsgrundstücks "42551 Velbert, Stahlstraße 11" (Grundbuch des Amtsgerichts Velbert von Velbert Blatt 9748) sowie der Verbindlichkeiten in Höhe von 194.884,67 EUR, die aus der Anlage 2.1./8 der Jahresbilanz 2017 ersichtlich sind, sowie latente Steuern bzgl. einer 6b Rücklage in Höhe von 94.072,56 EUR betreffend das Betriebsgrundstück - im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.