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Bürgerbahnhof Oberland Verwaltungs GmbH

Bahnhof, Fahrkartenverkauf, Fuchstalbahn..., Reisezentrum Schongau, Schongau Publiziert, Videoreisezentrum, Bahnhofsgelände, Fernheizung, Murnau am Staffelsee, Bahnsteigdach
Adresse / Anfahrt
Bahnhofplatz 1
82418 Murnau a. Staffelsee
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-02:
Staffelsee. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2011, zuletzt geändert am 07.09.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2019 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 137272 B) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Bahnhofplatz 1, 82418 Murnau a.Staffelsee. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an anderen Unternehmen sowie Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Bürgerbahnhof Oberland GmbH & Co. KG mit Sitz in Augsburg, Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich Erwerb, Halten, Verwalten und Sanierung von Bahnhofsimmobilien zur nachhaltigen öffentlichen Nutzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Holzhey, Andreas, Berlin, *14.09.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-14:
Staffelsee. Die Bürgerbahnhof Service Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Landsberg am Lech ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.