2013-03-18: Genossenschaft. Satzung vom 02.10.2012. Gegenstand: Die Initiierung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien auf lokaler, regionaler und überregionaler Ebene, die Beteiligung an Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Energien und die Initiierung von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes vor Ort und in der Region. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Gißler, Bernd, Biberach, *07.07.1952; Mattes, Aldrin, Biberach, *27.03.1970; Schwörer, Dieter, Biberach, *28.06.1959.
2013-08-26: Die Generalversammlung vom 11.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Firma und Sitz), in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und in § 37 (Geschäftsanteil, Geschäftsguthaben und Mindestkapital) beschlossen. Firma geändert; nun: Bürgerenergiegenossenschaft Biberach eG.
2018-07-12: Die Generalversammlung vom 05.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Tod eines Mitglieds) und in § 22 (Zusammensetzung und Wahl) beschlossen.