2012-12-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.11.2012. Geschäftsanschrift: Huskamp 22, 49824 Emlichheim. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Die Förderung der Altenhilfe, der Wohlfahrtspflege, der Berufsbildung, mildtätiger Zwecke i.S. des § 53 Nr. 1 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung eines Alten- und Pflegeheimes, welches ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, die Veranstaltung von Bildungsmaßnahmen für Personal im Alten- und Pflegebereich, die Unterstützung von Personen i.S. des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe und Betreuung durch andere angewiesen sind. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rohlfs, Holger, Emlichheim, *01.05.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-07-16: Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Bürgerhilfe Emlichheim e.V. Emlichheim (Amtsgericht Osnabrück VR 130344) im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 75.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 und eine Änderung der Satzung in § 1und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Bürgerhilfe Emlichheim Pflegeeinrichtungen gGmbH. 100.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.05.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2013 Teile des Vermögens der Bürgerhilfe Emlichheim e.V. mit Sitz in Emlichheim (Amtsgericht Osnabrück VR 130344) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2013-07-30: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.07.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.