2013-05-24: VR 5532 CB: Verein für Bildung, Kultur, Tourismus und Gewerbe im Schenkenländchen (BiKut) e.V., Teupitz. Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.09.2012 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 07.12.2012 der Bürgerverein Schenkenland e.V. mit Sitz in Schwerin (Amtsgericht Cottbus, VR 5601) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird