2010-09-27: Der Kulturverein Weferlingen mit dem Sitz in Weferlingen (Amtsgericht Stendal VR 38259) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2010 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammmlung vom 06.04.2010 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 06.04.2010 mit dem Verein verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.