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Bürgschaftsbank Saarland GmbH
66119 SaarbrückenDE
mind. 4 Mitarbeiter
27x HR-Bekanntmachungen:
2005-03-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Flegel, Ernst, Bankprokurist, Schiffweiler. Bestellt als Geschäftsführer: Reinke, Armin, Schwalbach, *05.07.1965.
2005-07-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) sowie in § 11 (Beschlußfassung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 445,39 EUR auf 453.450,00 EUR beschlossen.
2005-10-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 258.400,00 EUR auf 711.850,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung des Vertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 18 (Bekanntmachung und Gerichtsstand), und mit ihr eine Änderung der Firma und des Gegenstandes der Gesellschaft beschlossen. Neue Firma: Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszweckes zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. 3. Ein Rechtsanspruch auf dieÜbernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. 4. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zuden haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt und bedarf der Genehmigung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes. Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bleibt davon unberührt. 5. Unter haftenden Mitteln sind das Stammkapital, die Sicherheitsrücklage und die Haftungsfonds zu verstehen. Das haftende Eigenkapital bestimmt sich nach § 10 KWG. 6. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die von der Gesellschafterversammlung in Anlehnung an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes beschlossen werden und der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen. Bestellt als Geschäftsführer: Brenner, Georg, Saarbrücken, *24.02.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eberhardt, Albert, Illingen, *09.12.1949; Herberg, Winfried, Beckingen, *04.10.1959. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2005-10-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2005 mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-05-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lossen, Wolfgang, Kaufmann, Saarbrücken.
2006-07-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dietzen, Armin, Saarbrücken, *13.02.1956.
2008-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000 EUR auf 736.850 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 15 (Geschäftsführung), beschlossen. Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. 736.850,00 EUR.
2009-12-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 13 (Verwaltungsrat) und § 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde.
2009-12-23:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2011-01-27:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2012-06-06:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2013-07-03:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2013-07-12:
Prokura erloschen: Herberg, Winfried, Beckingen, *04.10.1959. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Michael, Riegelsberg, *13.07.1972.
2014-07-15:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2014-11-14:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2014-12-22:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2015-01-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Reinke, Armin, Schwalbach, *05.07.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Woll, Doris, St. Ingbert, *18.08.1965.
2015-07-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen. Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Brenner, Georg, Saarbrücken, *24.02.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Köhler, Achim, Heusweiler, *25.07.1968. Prokura erloschen: Eberhardt, Albert, Illingen, *09.12.1949.
2016-01-12:
Prokura erloschen: Mathis, Rosemarie, Püttlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Roth, Dirk, Zweibrücken, *05.03.1970.
2016-01-14:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2016-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 14 (Bewilligungsausschuss) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde.
2017-07-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 , 13 (Verwaltungsrat) und 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen.
2021-07-13:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2021-08-05:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2021-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 und 13 (Verwaltungsrat) beschlossen.
2022-05-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 . Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittel-ständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch die entsprechenden Vorgaben in den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Saarlandes bestimmt. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die vom Verwaltungsrat beschlossen werden und sofern sie sich an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes anlehnen der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen.
2022-06-23:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2005-03-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Flegel, Ernst, Bankprokurist, Schiffweiler. Bestellt als Geschäftsführer: Reinke, Armin, Schwalbach, *05.07.1965.
2005-07-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Gesellschafter) sowie in § 11 (Beschlußfassung) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 445,39 EUR auf 453.450,00 EUR beschlossen.
2005-10-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 258.400,00 EUR auf 711.850,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere eine Änderung des Vertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 18 (Bekanntmachung und Gerichtsstand), und mit ihr eine Änderung der Firma und des Gegenstandes der Gesellschaft beschlossen. Neue Firma: Bürgschaftsbank Saarland Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kreditgarantiegemeinschaft für Handel, Handwerk und Gewerbe. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszweckes zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. 3. Ein Rechtsanspruch auf dieÜbernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. 4. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zuden haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt und bedarf der Genehmigung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes. Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bleibt davon unberührt. 5. Unter haftenden Mitteln sind das Stammkapital, die Sicherheitsrücklage und die Haftungsfonds zu verstehen. Das haftende Eigenkapital bestimmt sich nach § 10 KWG. 6. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die von der Gesellschafterversammlung in Anlehnung an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes beschlossen werden und der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen. Bestellt als Geschäftsführer: Brenner, Georg, Saarbrücken, *24.02.1950. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Eberhardt, Albert, Illingen, *09.12.1949; Herberg, Winfried, Beckingen, *04.10.1959. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.
2005-10-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.06.2005 mit der Bürgschaftsgesellschaft des saarländischen Handwerks mit beschränkter Haftung mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 4737) als übertragender Gesellschaft gegen Gewährung von Geschäftsanteilen unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2 Nr. 1, 3 Abs 1 Nr. 2, 4 ff, 46 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-05-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Lossen, Wolfgang, Kaufmann, Saarbrücken.
2006-07-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dietzen, Armin, Saarbrücken, *13.02.1956.
2008-08-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000 EUR auf 736.850 EUR beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2008 hat ferner eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere eine Änderung in § 2 (Gegenstand) und § 15 (Geschäftsführung), beschlossen. Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. 736.850,00 EUR.
2009-12-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 13 (Verwaltungsrat) und § 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt a) Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie an Angehörige der Freien Berufe im Saarland, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; b) Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde.
2009-12-23:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2011-01-27:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Verwaltungsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2012-06-06:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2013-07-03:
Die Geschäftsführer der Gesellschaft haben eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2013-07-12:
Prokura erloschen: Herberg, Winfried, Beckingen, *04.10.1959. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schmidt, Michael, Riegelsberg, *13.07.1972.
2014-07-15:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2014-11-14:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2014-12-22:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht (§ 52 Abs. 2 Satz 2 GmbHG).
2015-01-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Reinke, Armin, Schwalbach, *05.07.1965. Bestellt als Geschäftsführer: Woll, Doris, St. Ingbert, *18.08.1965.
2015-07-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 beschlossen. Die Gesellschaft hat mehrere Geschäftsführer. Sie wird durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Brenner, Georg, Saarbrücken, *24.02.1950. Bestellt als Geschäftsführer: Köhler, Achim, Heusweiler, *25.07.1968. Prokura erloschen: Eberhardt, Albert, Illingen, *09.12.1949.
2016-01-12:
Prokura erloschen: Mathis, Rosemarie, Püttlingen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Roth, Dirk, Zweibrücken, *05.03.1970.
2016-01-14:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2016-08-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 14 (Bewilligungsausschuss) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (Bundesgesetzblatt Seite 297). Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittelständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde.
2017-07-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 6 , 13 (Verwaltungsrat) und 14 (Bewilligungsausschuss) beschlossen.
2021-07-13:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2021-08-05:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .
2021-10-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 9 und 13 (Verwaltungsrat) beschlossen.
2022-05-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.08.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Gesellschaft erfüllt die Aufgaben einer Bürgschaftsbank gemäß Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 . Die Mittel der Gesellschaft und die Gewinne jeder Art, die der Gesellschaft zufließen sollten, sind ausschließlich zur Erreichung des Gesellschaftszwecks zu verwenden. Die Gesellschafter erhalten in dieser Eigenschaft keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf auch keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft übernimmt Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsgesellschaften für Kredite an mittelständische Unternehmen des Handels, des Handwerks, der Industrie und des Dienstleistungssektors, des Gast- und Beherbergungsgewerbes, an Angehörige der Freien Berufe im Saarland sowie zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, Ernährungswirtschaft, erneuerbare Energien, ländlichen Entwicklung und des nicht-gewerblichen Gartenbaus sowie der Personen, die sich mit Hilfe des Kredits als tätige Teilhaber (Partner) an einem Unternehmen der vorgenannten Art beteiligen, wenn bankmäßige Sicherheiten nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gesellschaft übernimmt auch Ausfallbürgschaften für Leasing-Verträge von Leasing-Gesellschaften mit den vorgenannten Personen und Unternehmen; Garantien gegenüber privaten Beteiligungsgesellschaften für Beteiligungen an mittel-ständischen Handels-, Handwerks-, Industrie-, Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes sowie Unternehmen freiberuflich Tätiger im Saarland, wenn diese Beteiligung ohne Garantie nicht zustande kommen würde. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme von Ausfallbürgschaften oder Beteiligungsgarantien besteht nicht. Die Gesamtverpflichtungen aus von der Gesellschaft übernommenen Ausfallbürgschaften und Beteiligungsgarantien müssen sich in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu den haftenden Mitteln der Gesellschaft halten. Dieses Verhältnis wird durch die entsprechenden Vorgaben in den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Saarlandes bestimmt. Einzelheiten der Bürgschafts- und Garantieübernahmen, insbesondere die Zwecksetzung, Laufzeiten, Höchstbeträge usw., werden durch besondere Richtlinien geregelt, die vom Verwaltungsrat beschlossen werden und sofern sie sich an die Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen des Bundes und des Landes anlehnen der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland und des Saarlandes bedürfen.
2022-06-23:
Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht .