2007-05-04: Geändert: Neue Firma: Bärwolf GmbH & Co. KG.
2014-07-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 01.07.2014 mit der KNG Logistik und Dienstleistung Verwaltungs GmbH mit Sitz in Herne (Amtsgericht Bochum, HRB 11312) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.