2008-01-14: Nicht mehr Geschäftsführer: Bültel, Bernhard, Kaufmann, Rheine.
2009-02-16: Geschäftsanschrift: Rheiner Straße 28, 48499 Salzbergen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bültel, Hermann, Kaufmann, Salzbergen, *12.09.1933.
2011-04-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schröder, Mark, Münster, *11.01.1968.
2011-08-01: Bestellt als Geschäftsführer: Suska, Thorsten, Salzbergen, *25.07.1965. Nicht mehr Geschäftsführer: Schütte, Hans-Dieter, Lübbecke, *17.05.1951.
2011-10-31: Nicht mehr Geschäftsführer: Exeler, Bernhard, Salzbergen, *13.05.1947.
2012-04-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Jürgen, Düsseldorf, *05.06.1964.
2014-01-10: Geändert, nun: Geschäftsführer: Brüggemann, Frank, Nordhorn, *19.04.1969; Suska, Thorsten, Rheine, *25.07.1965, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der Bültel Bekleidungswerke GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 100049), der freestyle fashion gmbh, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 100629), der BHB Fashion Service GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 100716), der hattric fashion GmbH, Velen (Amtsgericht Coesfeld HRB 5057), der Bültel Outlet Stores GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 207667) und der CALAMAR GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 207663) Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-06-29: Bestellt als Geschäftsführer: Weschenfelder, Volker, Leopoldshöhe, *19.06.1971.
2021-01-19: Der mit der Bültel Bekleidungswerke GmbH mit Sitz in Salzbergen am 09.08.2001 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung/Vertrag vom 21.12.2020 zum 31.12.2020 aufgehoben. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 im Wege des Formwechsels in die Bültel Worldwide Fashion GmbH & Co. KG mit Sitz in Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRA 207347) umgewandelt. Der Formwechsel wird am heutigen Tage, mit Eintragung des neuen Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.