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B + B Taxi GmbH & Co KG

Taxiservice, Landkreistaxi, Ablaufdatum beständig Funktion..., Anfragen von Bots, Marketing/Tracking Consent, Busanfrage, Ippener, Krankenbeförderung, Busfahrten, Marketing/Tracking, Taxifahrten
Adresse / Anfahrt
Mühlenweg 76a
26209 Hatten
1x Adresse:

Parkstraße 11
27798 Hude


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-22:
(Betrieb eines Taxi- und Mietwagenunternehmens, Transporte und Beförderungen von Personen, auch Busfahrten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Mühlenweg 76, 26209 Hatten. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Barkemeyer Beteiligungs GmbH, Hatten (Amtsgericht Oldenburg HRB 212277), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-05:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Barkemeyer Bus und Taxi GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.11.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Suck-Barkemeyer, Petra, Hatten-Streekermoor II,*19.03.1963 unter der Firma Taxi Carstens e. K., Inh. Gerd Barkemeyer mit Niederlassung in Wardenburg betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-12-05:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.12.2017 wirksam geworden.

2017-12-12:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.11.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 27.11.2017 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann Suck-Barkemeyer, Petra, Hatten, *19.03.1963 unter der Firma der Gerd Barkemeyer in Hatten-Sandkrug betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-12-12:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.12.2017 wirksam geworden.

2019-05-09:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Mühlenweg 76 a, 26209 Hatten.

2019-09-09:
Neue Firma: B + B Taxi GmbH & Co KG.

2019-09-09:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.08.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 14.08.2019 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Becker, Elke, Hude, *05.08.1964, unter der Firma Taxiservice Elke Becker e. K. in Hude (AG Oldenburg, HRA 206397) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2019-09-09:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 09.09.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.