2009-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, § 10 (Einziehung), § 11 (Abfindung) und § 14 (Verschiedenes) beschlossen. Neue Firma: B & B GmbH. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Montage von Holzbauteilen, insbesondere Türen, Fenster, Treppen und Holzbodenbelägen einschließlich Laminatfußbodenbelägen sowie der Groß- und Einzelhandel mit Holz. Zusätzlich sind die Sanitärinstallation und der Heizungsbau, die Wartung und Reparatur sowie die Generalübernahme für Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten, ferner Trockenbauarbeiten, Fliesenarbeiten und Elektroarbeiten Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen, die dem vorgenannten Zwecke dienen, zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tage mit der B & B Sanitär - Heizung GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen HRB 14047) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-09-03: Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 26.000,00 EUR um 24.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der B & B Sanitär - Heizung GmbH (Amtsgericht Aachen HRB 14047) beschlossen. Stammkapital nunmehr: 50.000,00 EUR.
2009-09-03: Die Gesellschafterversammlung hat am 30.06.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Stammkapital nunmehr: 26.000,00 EUR.