2019-11-29: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rathfeld 10, 29323 Wietze. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: BERCOR Beteiligungs-GmbH, Wedemark , einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Essel (bisher Amtsgericht Walsrode, HRA 203260) nach Wietze verlegt.
2020-12-23: (Die Vermietung und Verpachtung von Wohnungen und Gewerbeflächen, der Handel mit Baumaterialien, die Erbringung von Dienstleistungen "Rund um das Haus und den Garten", die Sanierung von Immobilien und die Immobilienvermakelung.). Firma geändert, nun: Neue Firma: B & C Hämmerling Immobilien GmbH & Co. KG. Registerstelle geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BERCOR Beteiligungs-GmbH, Wedemark (Amtsgericht Lüneburg HRB 207048), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-11-16: Daten zur Registerstelle sowie zum Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: BERCOR Beteiligungs-GmbH, Wietze , einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.09.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der BERCOR GmbH & Co. KG mit Sitz in Wietze (Amtsgericht Lüneburg HRA 203274) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2022-01-18: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.10.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Hämmerling, Berndt, Wietze, *27.11.1954 unter der Firma Berndt Hämmerling Verpachtung e.K. in Wietze betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.