2021-03-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.05.2017. Die Gesellschafterversammlung vom 19.02.2021 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Achern, Amtsgericht Mannheim HRB 727813) der Satzung beschlossen. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Kiem-Pauli-Straße 8, 84036 Landshut. Gegenstand des Unternehmens: Halten, Verwaltung und späterer Verkauf der Geschäftsanteile der B2B Data Value GmbH. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, vertreten diese zwei Geschäftsführer gemeinsam. Sind drei oder mehr Geschäftsführer bestellt, so ist jeder Geschäftsführer nur zusammen mit zwei weiteren Geschäftsführern zur Vertretung befugt. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bailoni, Umberto, Heerbrugg / Schweiz, *05.12.1977; Cernov, Alexander, Gelsenkirchen, *25.03.1985. Geschäftsführer: Escher, Marco, Tiefenbach, *22.10.1978.
2021-09-23: Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2021 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2021 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: B2B Data Value GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Planung von Marketingtechnologien- und -kampagnen für B2B-Unternehmen über Kanäle wie postalische Daten, E-Mail-Marketing, Display-Advertising und sonstige Online- und Offline- Medien und Kanäle sowie Entwicklung einer technologischen Plattform, auf dessen Basis kanalübergreifende Zielgruppenkampagnen geplant werden können. Darüber hinaus entwickelt die Gesellschaft technologisches Know-How und Datenintelligenzen im Umgang mit Informationen, die aus Daten gewonnen werden können, z. B. Vorhersagen und Analysen. Die B2B Data Value GmbH mit dem Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut HRB 12576) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.