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BAB GmbH

Unternehmensberatung, Anspruchsgruppen, Bund Landesbezirk..., Marburger Bund Landesbezirk, Marburger Bund, Veränderungsprozess, AMEOS, Arbeiter-Samariter-Bund
Adresse / Anfahrt
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg
1x Adresse:

Scharnhorststraße 76
28211 Bremen


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14 Ansprechpartner/Personen
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mind. 14 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.03.1994, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.12.2002 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.10.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Bremen (bisher: Amtsgericht Bremen HRB 17133 HB) nach Hamburg beschlossen. Geschäftsanschrift: Lilienstraße 11, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Forschung und Unternehmensberatung. Stammkapital: 35.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Blunck, Ingo, Hamburg, *10.11.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Momm, Achim, Hamburg, *08.01.1965.

2020-07-16:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg.

2021-09-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Management Consult Kestermann GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 160351) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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