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BACHMANN Finanzierungsberatungs GmbH

Finanzdienstleistung, Browsersitzung, CSRF..., Angriffen, Meta-Produkten, Optionale
Adresse / Anfahrt
Felixstraße 10
79618 Rheinfelden (Baden)
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-03-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.02.2022. Geschäftsanschrift: Felixstraße 10, 79618 Rheinfelden Baden. Gegenstand: Die Vermittlung von Baufinanzierungen, Darlehen und Krediten und Maklertätigkeit mit Vermittlung von Verträgen für den Kauf von Grundstücken, Wohnraum, gewerblichen Räumen . Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Bachmann, Ralf Johannes, Rheinfelden Baden, *28.11.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ralf Bachmann, *28.11.1978, Rheinfelden Baden als Inhaber der Firma "Ralf Bachmann Finanzierungsberatung e.K.", Rheinfelden Baden (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707427) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 22.02.2022. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.