2012-05-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.05.2012. Geschäftsanschrift: Ballistolweg 1, 84168 Aham. Gegenstand des Unternehmens: Vertrieb in Form einer Handelsvertretung sämtlicher Produkte der Firma F.W. Klever GmbH Chem.-Pharm. Fabrik mit dem Sitz in Aham. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Zettler, Andreas, Vilsbiburg/Achldorf, *19.04.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-08-29: Die Gesellschafterversammlung vom 25.08.2015 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer PR- und Marketingagentur sowie der Vertrieb in Form einer Handelsvertretung.
2018-07-06: Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2018 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Betrieb einer PR- und Marketingagentur sowie Herstellung und Vertrieb von Marken aller Art und Pflegeprodukten für Mensch, Tier und Technik.
2020-12-23: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 9.400,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der H. Zettler GmbH mit dem Sitz in Aham und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 34.400,00 EUR. Die H. Zettler GmbH mit dem Sitz in Aham (Amtsgericht Landshut HRB 3197) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.