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Baum Holding GmbH

Immobilien, Pferdezucht, Deepskant..., Risto, Alleinvertrieb, Behauptungen, Informationsservice
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Adenauerallee 6
30175 Hannover
1x Adresse:

Leynemannweg 11
30539 Hannover


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6x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.08.2007 mit der Risto Grundbesitz GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 59595) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2008-09-15:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2008 mit der Baum Projekt GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 200700) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-09-06:
Geschäftsanschrift: Adenauerallee 6, 30175 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Baum Büroimmobilien GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 202175) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2012-01-03:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2011 mit der Baum Dritte Büroimmobilien Hannover GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 206133) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-02-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung von § 7 (Gewinnverteilung) beschlossen. Der bisherige § 7 (Bekanntmachungen) ist nunmehr § 8. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2013 mit Berichtigungen vom 07.01.2014 und 15.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.12.2013 mit der Baum Zweite Büroimmobilien Hannover GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 204194) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2014-09-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000.000,00 EUR auf 3.000.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. 3.000.000,00 EUR.

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