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BAV Institut für Hygiene und Qualitätssicherung GmbH

Lebensmittel, Qualitätskontrolle, Gegenprobensachverständige..., Partnerlabore, Arzneimittelbranche, Auftragslabor, Fachgremien, PROBENPORTAL, Laborergebnisse
Adresse / Anfahrt
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 25
77656 Offenburg
Kontakt
16 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 16 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 14 beschlossen. Wohnort geändert bei Geschäftsführer: Andrei, Paul Max, Offenburg, *25.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-11-19:
Mit der "Tentamus Analytics GmbH", Berlin wurde am 04.11.2020 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 11.11.2020 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2021-09-24:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.09.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 4 beschlossen. Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Hanns-Martin-Schleyer-Straße 25, 77656 Offenburg.

2021-12-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 4 beschlossen.

2021-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 4 beschlossen.

2022-04-05:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.12.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ifm ulm gmbh", Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 725316) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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