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BAV Service UG (haftungsbeschränkt)

Umarbeitung, Standardschlüssel, Schlüsselanpassung..., Schlüsselbund, Seriennummer
Adresse / Anfahrt
Dorfstraße 5
14727 Premnitz
1x Adresse:

Dorfstraße 3
14727 Premnitz


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-27:
Inländische Geschäftsanschrift: Dorfstr. 5, 14727 Premnitz OT Döberitz. Gegenstand: Technische und wirtschaftliche Beratung, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, Personal- und Stellenvermittlung, Arbeitsvermittlung. Stammkapital: 300 EUR. Vertretungsregelung: Der einzige Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: Dossow, Gudrun, geb. Zimmermann, *14.09.1957, Premnitz; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 12.12.2008.

2009-03-03:
Die Eintragung betreffend die Firma ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: BAV Service UG (haftungsbeschränkt).

2017-10-09:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 17.08.2017 ist die Help Hannover UG mit Sitz in Rathenow, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 24703 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 17.08.2017 ist die GGW Berlin UG mit Sitz in Rathenow, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 24800 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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