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BBB Schlepp- und Hafendienst GmbH

Fairplay-Reederei, Abmessungen LxBxH, Arbeitspontons..., Astilleros Zamakona, Bergungsreederei, Bugsier, FAIRPLAY IX, Fairplay XI, FAIRPLAY XII
Adresse / Anfahrt
Am Bahnhof 6
18119 Rostock
1x Adresse:

Stubbenhuk 10
20459 Hamburg


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-15:
Gemäß § 3 Absatz 1 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 6, 18119 Rostock. Prokura erloschen: Kammeyer, Rolf Peter, Hamburg, *10.10.1947. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Blunck, Inga, Hamburg, *28.09.1974.

2012-02-16:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2011 im Wege des Formwechsels in die BBB Schlepp- und Hafendienst GmbH & Co. KG mit Sitz in Rostock (HRA 3304) umgewandelt. Der Formwechsel ist mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform am 13.02.2012 wirksam geworden. Der mit der Fairplay Schleppdampfschiffs-Reederei Richard Borchard Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 5670) am 12.12.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 21.11.2011 mit Wirkung zum 31.12.2011 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.