2008-12-09: Firma: B.B.S. Bauer's Buildings Services GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Wilmersdorfer Straße 96-97, 10629 Berlin Gegenstand: Dienstleistungen, insbesondere Hauswartstätigkeit und Reinigungsarbeiten nach Hausfrauenart. Ausgenommen sind Tätigkeiten nach der Handwerksrolle. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Bauer, Hans-Christian, *26.12.1978, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 24.11.2008.
2016-01-15: Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2015/22.10.2015 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Perfecta Wartung + Optimierung Unternehmergesellschaft mit Sitz in Berlin um 1.000 EUR auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag durch Beschluss vom 21.12.2015 geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2015; 22.10.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Perfecta Wartung + Optimierung Unternehmergesellschaft mir Sitz in Berli (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 124114 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2016-04-18: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Sophie-Charlotten-Straße 125/127, 14052 Berlin
2016-05-02: Sitz / Zweigniederlassung: Die Eintragung zu laufender Nummer 4, betreffend die Geschäftsanschrift ist wie folgt berichtigt: Geschäftsanschrift: Sophie-Charlotten-Straße 125/127, 14059 Berlin
2021-11-04: Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29.10.2021 mit der Bauer Gruppe GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 131247 B), dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 29.10.2021 zugestimmt hat.
2021-12-14: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.11.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage im Wege der Abspaltung zur Aufnahme aus ihrem Vermögen die von ihr gehaltenen sämtlichen Geschäftsanteile an den Gesellschaften B.B.S. Bauer's Construction Services GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 120685 B) und B.B.S. Logistik GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 210255) jeweils als Gesamtheit auf die Bauer Gruppe GmbH mit Sitz in Berlin (HRB 131247 B) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2022-03-28: Prokura: 1.
Meyer, Oliver, *10.12.1982, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen