2015-12-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.10.2015. Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Straße 32, 63303 Dreieich. Gegenstand: Planung, Konstruktion und Betreiben von Telekommunikationsnetzwerken, das Betreiben von analogen und digitalen Fernseh- und Radioprogrammen über Breitbandnetzwerke. Weiterhin Entwicklung und Einrichtung neuer Dienstleistungen im Bereich der digitalen Medien, davon umfasst sind Internetdienstleistungen und solche für Breitbandkommunikation. Das Unternehmen entwickelt neue Dienstleistungen im Zusammenhang mit Medien, technologischem Know-how und Marketing und bietet Voice over IP-, Internettelefonie sowie High-Speed-Internet an. Außerdem betreibt das Unternehmen Marketing hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen und bietet auch alle sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikation in der Bundesrepublik Deutschland, einschließlich, jedoch ohne Einschränkung in der Region Bodensee, an. Weiterhin betreibt das Unternehmen Akquisitionen, tätigt bzw. verwaltet Investitionen in andere Unternehmen, insbesondere Aktieninvestitionen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maschek, Manfred, Mörbisch am See / Österreich, *06.07.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Born, Rainer, Aschheim, *18.01.1959.
2017-05-24: Prokura erloschen: Born, Rainer, Aschheim, *18.01.1959. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bonnemeier, Frank, Eggenwil/Schweiz, *02.10.1964.
2018-09-18: Die Gesellschafterversammlung vom 03.07.2018 mit Änderung vom 06.08.2018 und 27.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: BBV Thüringen GmbH. Konstruktion und Betreiben von Telekommunikationsnetzwerken, das Betreiben von analogen und digitalen Fernseh- und Radioprogrammen über Breitbandnetzwerke. Weiterhin Entwicklung und Einrichtung neuer Dienstleistungen im Bereich der digitalen Medien, davon umfasst sind Internetdienstleistungen und solche für Breitbandkommunikation. Das Unternehmen entwickelt neue Dienstleistungen im Zusammenhang mit Medien, technologischem Know-how und Marketing und bietet Voice over IP-, Internettelefonie sowie High-Speed-Internet an. Außerdem betreibt das Unternehmen Marketing hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen und bietet auch alle sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikation in der Bundesrepublik Deutschland, schwerpunktmäßig in der Region Thüringen, an. Weiterhin betreibt das Unternehmen Akquisitionen, tätigt bzw. verwaltet Investitionen in andere Unternehmen, insbesondere Aktieninvestitionen.
2019-12-23: Mit der Breitbandversorgung Deutschland GmbH mit Sitz in Dreieich als herrschendem Unternehmen ist am 25.11.2019 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2019 zugestimmt.
2021-01-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BBV Thüringen Kunden GmbH mit dem Sitz in Dreieich verschmolzen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.